Dienstag, 29. November 2011

Stadt Hagen - Vorbild bei Verhinderung von Fracking

Derzeit sind die Städte Hagen und/oder Witten im Fokus der Erkundungsbohrungen (Rat der Stadt Hagen, Beschlussvorlage unkonventionelle Erdgasgewinnung (Fracking) im Claim Ruhr-Wintershall, Vorlage - 0640/2011).
Graffiti, Wittener Straße (Foto: © EWI)
zwischen Witten und Herbede
Nun hat der Rat der Stadt Hagen – erstmalig in Deutschland – der Gewinnung von unkonventionellem Erdgas eine klare Absage erteilt und sich einstimmig in seiner Sitzung am 24.11.2011 gegen die Benutzung von städtischen Flächen sowie von denen der Tochtergesellschaften zur unkonventionellen Erdgasgewinnung (Fracking) ausgesprochen.
Auch für Risiko-Infrastruktur wie Lagerstättenwasser oder Versenkbohrstellen werden keine Grundstücke zur Verfügung gestellt. Auch für städtische Tochterunternehmen gilt diese Regelung. "Damit hat die Stadt Hagen eine Chance genutzt, ihre Bürger und das Trinkwasser vor möglichen Folgeschäden zu bewahren" (www.doppelwacholder.wordpress.com)
Christa Stiller-Ludwig vom Umweltamt der Stadt Hagen. „Ich freue mich deshalb, dass die Stadt Hagen bundesweit Vorreiter ist mit diesem Ratsbeschluss, indem sie ihre vorhandenen Möglichkeiten als Grundstückseigentümer nutzt. Das sollte auch ein Signal an alle anderen Grundstücksbesitzer sein, ähnlich zu handeln.“ (ebda.)
Hintergrund:
Städte, Gemeinden und Kreise haben wegen des (veralteten) Bundesbergrechtes kein Mitspracherecht, wenn Genehmigungen zur Aufsuchung, Exploration oder Förderung unkonventioneller Gasvorkommen – mit oder ohne Fracking – vergeben werden. Da das Bergrecht vorsieht, dass über Bohranträge innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden muss, hätten die Unternehmen mit den Vorbereitungen im Januar 2012 beginnen können. Durch einen Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierung Arnsberg, die als Bergbehörde für die Genehmigung solcher Bohrungen zuständig ist, ist dies zumindest bis zum Sommer 2012 nicht mehr möglich. Über geplante Fracking-Vorhaben dürfen in Arnsberg keine Entscheidungen fallen, bis ein Gutachten vorliegt, dass Risiken und Folgen der Bohrmethode für die Umwelt beleuchtet. Das soll Mitte 2012 der Fall sein, erklärten NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD) am Mittwoch.
„Bis dahin wird es keine behördlichen Entscheidungen über beantragte Genehmigungen für Erdgasbohrungen geben, in denen das umstrittene Fracking geplant, direkt oder indirekt vorbereitet oder technisch möglich ist“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Minister. Dazu zählen auch tiefe Geothermiebohrungen, bei denen Fracking vorgesehen ist. Wie es 2012 weitergeht, ob es nach dem Vorliegen der Risikostudie Genehmigungen geben könne, sei völlig offen.

Die Städte, Gemeinden und Kreise können sie sich jedoch wehren. "Generell könnte jede Landesbergbehörde mit Unterstützung der Politik grundsätzliche Bedenken geltend machen und bei jedem Antrag auf Aufsuchung, Exploration oder Förderung eine wasserrechtliche Genehmigung fordern. Für diese sind wiederum die unteren Wasserbehörden oder vergleichbare Strukturen der jeweiligen Bundesländer zuständig. Auch hier gilt dann: Gibt es Bedenken in Bezug auf das Trinkwasser, kann selbst das bergrechtliche Verfahren gestoppt werden. Die Stadt Hagen zeigt, dass durch ein einfaches Nutzungsverbot im Rahmen der städtischen Möglichkeiten der Zugang zu Flächen erschwert werden kann. Mit Unterstützung von genügend Grundstückseigentümern könnten so ganze Gebiete geschützt werden. Wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, können auch die Bundesländer bereits nach dem geltenden Recht, “überwiegend öffentliche Interessen geltend” machen. Im Laufe des Jahres 2012 wird sich zeigen, wie wirkungsvoll dieser Weg ist" (www.unkonventionelle-gasfoerderung.de)

Jörn Krüger von der Initiative "gegen Gasbohren": "Die Bundesregierung hat inzwischen bestätigt, dass Bohrungen und Fracking in Wasserschutzgebieten der Stufe 1 und 2 nicht erlaubt ist. Bei Gebieten der Schutzzone 3 liegt es im Ermessen der jeweiligen Wasserbehörde. Tiefbohrungen und damit auch die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas („Fracking“) sind in Wasserschutzgebieten unzulässig. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/7650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7243). Danach sind diese Maßnahmen in den Schutzzonen I und II eines Wasserschutzgebietes völlig unzulässig. In der Schutzzone III müssten die zuständigen Behörden der Länder über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheiden. Auf jeden Fall müsse gewährleistet sein, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit gebe." (www.unkonventionelle-gasfoerderung.de)

Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und teilweise Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das Gestein durch hohen Druck so aufzubrechen, dass sogenanntes Schiefergas entweichen kann.

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